Dusche

Trinkwasserverordnung: Die Pflichten für Vermieter

Verbraucher werden durch die Trinkwasserverordnung vor Gesundheitsschäden durch die Verunreinigung von Trinkwasser geschützt. Denn im Wasser können unter Anderem Legionellen vorkommen – Bakterien, welche eine schwere Form der Lungenentzündung auslösen können.

Adresse und Kontakt

Anton Neudorfer GmbH
Passauer Straße 24
94107 Untergriesbach

T (0 85 93) 9 32 22
neudorfer-gmbh@t-online.de

Laut einer gesetzlichen Regelung müssen Vermietern seit 2013 ihren Mietern darüber aufklären, ob in dem Haus noch Bleileitungen vorhanden sind. Der sehr niedrige Bleiwert, der für Trinkwasser vorgesehen ist, ist nur durch Austausch der Bleileitungen zu erreichen.

Diese Verordnung ist für alle relevant, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, wie dem Vermieten, Wasser abgeben. In der Regel haben Mehrfamilienhäuser eine zentrale Warmwasseranlage. Deshalb sind deren Vermieter von den Pflichten der neuen Verordnung betroffen, ebenso die Eigentümer einer Wohnung.

Die gesetzlichen Pflichten der Trinkwasserverordnung

Hausbesitzer oder Verwalter müssen sich um folgende Maßnahmen kümmern

  • Anzeigepflicht:
    Angabe des Bestandes an zentralen Warmwasserbereitungsanlagen sowie von baulichen oder betrieblichen Veränderungen beim Gesundheitsamt.
  • Prüfpflicht:
    Jährliche Entnahme von Wasserproben an repräsentativen Stellen der Anlage durch zugelassene Labore.
  • Aufzeichnungspflicht:
    Aufzeichnung von verwendeten Aufbereitungsstoffen und deren Konzentration in der Anlage. Diese Information muss den Mietern auf Wunsch regelmäßig zugänglich sein.
  • Informationspflicht/Aushangpflicht:
    Informationen über die Ergebnisse zur Qualität des bereitgestellten Trinkwassers sind den Mieter schriftlich zu übergeben oder im Haus öffentlich aufzuhängen.
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Potenzielle Gesundheitsgefahr

Da sich Legionellen in kleinen Mengen im Grundwasser und daher auch im Trinkwasser befinden, wurde die neue Verordnung aktiv. Wenn sich diese Bakterien vermehren, bilden sie krankheitserregende Keime. Das geschieht unter Anderem, wenn Warmwasseraufbereitungsanlagen auf eine zu niedrige Temperatur (30-45 Grad) eingestellt sind oder Wasser im Sommer länger in den Rohren steht. Das kann beispielsweise die lebensgefährliche Legionärskrankheit auslösen.

Doch nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser führt zu einer Gesundheitsgefährdung. Das Einatmen bakterienhaltigem Wassers als Aerosol (Inhalation, beispielsweise beim Duschen, bei Klimaanlagen, durch Rasensprenger oder in Whirlpools) kann erst zur Erkrankung führen. Personen mit intaktem Immunsystem erkranken beim Trinken legionellenhaltigen Wassers nicht.

Strenge rechtliche Folgen

Das Erfüllen der Pflichten sollte verfolgt werden: Das Bereitstellen von gesundheitsgefährdendes Trinkwasser als Mieter wird streng bestraft. Bis zu zwei Jahren Gefängnis oder eine Geldstrafe drohen.

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