Ein Energie-Ausweis, der die Energieeffizienz Ihres Gebäude in Untergriesbach (Passau) bewertet
Wer ein Gebäude errichtet, umbaut oder erweitert, benötigt nach dem Gebäudeenergiegesetz einen Energiebedarfsausweis. Eigentümer sind zudem verpflichtet, den Energieausweis bei der Besichtigung vorzulegen – ganz gleich, ob es um den Verkauf oder die Vermietung eines Hauses, einer Wohnung oder von Teileigentum geht. Nach Vertragsabschluss muss das Dokument an Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer übergeben werden.
Hausbesitzer können die Kosten für eine Energieberatung durch einen staatlichen Zuschuss deutlich senken.
Der Energiekennwert
Der wichtigste Bestandteil des Energieausweises ist der Energiekennwert. Er zeigt, wie viel Energie Ihr Gebäude pro Quadratmeter und Jahr verbraucht – angegeben in Kilowattstunden (kWh/m²a). Liegt der Wert unter 100, steht Ihr Haus gut da: Die Skala springt auf Grün. Rote Bereiche hingegen weisen auf deutliche energetische Schwächen hin. In diesem Fall erhalten Sie von unseren Energieberatern konkrete Empfehlungen, wie Sie mit gezielten Maßnahmen – etwa einer Heizungsmodernisierung oder baulichen Optimierungen – den Energiebedarf nachhaltig senken können.
So erhalten Sie Bestnoten im Energie-Ausweis
Folgende Sanierungstipps verhelfen Ihrem Haus zu Bestnoten:
Setzen Sie auf moderne Heiztechnik mit hohem Wirkungsgrad – zum Beispiel auf die bewährte Brennwerttechnik.
Nutzen Sie erneuerbare Energien wie Holzpellets, Wärmepumpen, Solarenergie oder ein Blockheizkraftwerk.
Dämmen Sie Dach und Gebäudehülle.
Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis?
Der Energiebedarfsausweis wird anhand der baulichen und technischen Eigenschaften eines Gebäudes berechnet – unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch der Bewohner.
Er ist vorgeschrieben für:
- Neubauten
- Umbauten von Gebäuden
- bestehende Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde*
Der Energieverbrauchsausweis hingegen stützt sich auf die tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre.
Für alle anderen Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude können Eigentümer wählen: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis. Auch eine Kombination beider Varianten ist möglich.
* Ausnahmen gelten für Gebäude, die bereits bei Fertigstellung den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprachen oder wurde später entsprechend nachgerüstet wurden.
Ausstellung von Energieausweisen
Ein Energieausweis darf nur von qualifizierten Fachleuten erstellt werden – etwa von Energieberatern, Ingenieuren, Architekten oder speziell geschulten Handwerksbetrieben. Unsere Energie-Experten unterstützen Sie kompetent bei der energetischen Sanierung Ihres Gebäudes und beraten Sie umfassend zur Modernisierung Ihrer Heizungsanlage – praxisnah, verständlich und zukunftssicher.
Weitere Informationen zum Thema Heizungsmodernisierung finden Sie hier:
Wer plant, auf eine energiesparende und umweltfreundliche Heizung umzustellen, kann auf die Hilfe und Unterstützung unserer Energie-Experten setzen.
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